CDU Stadtverband Gescher

KAG-Satzung für NRW verabschiedet

Endlich hat der Landtag NRW eine Entscheidung zur Neuregelung der Straßenausbaubeiträge bei Erneuerung und Modernisierung einer Straße verabschiedet, der die Anlieger deutlich entlastet. Die Anliegerbeiträge werden praktisch halbiert und liegen jetzt zwischen 10 und 40% der Kosten, während die Anlieger vorher mit bis zu 80% der Kosten herangezogen wurden. Außerdem wird ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung sowie eine Härtefallregelung eingeführt und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ist verpflichtend.

Bei diesen Straßenausbaubeiträgen geht es nicht um die Ersterschließung einer Straße und auch nicht um die üblichen Instandhaltungen, sondern um eine grundsätzliche Erneuerung oder Modernisierung der Straße, die sowohl im Interesse der Anlieger, wie aller Bürgern und der Kommune ist z.B. bei der grundlegenden Sanierung eines maroden Straßenunterbaus oder bei umfangreichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. 

 
Damit aber auch die Kommunen (und alle ihre Bürger über die Steuer) durch die Neuregelung nicht zu stark belastet werden, hat das Land NRW zusätzlich jährlich 65 Mio. Euro Fördergelder bereitgestellt, mit denen es sich auf Antrag der Kommunen an den Kosten beteiligen wird. Damit sollten notwendige Straßenerneuerungen nun nicht an den Kosten scheitern, denn das wäre fatal, weil dann das Infrastrukturvermögen einer Kommune (ihr Eigenkapital) belastet und langfristig vermindert würde.
 
So ist mit der Neuregelung ein Kompromiss gefunden, der die Interessen aller Beteiligter – den Anliegern, allen Bürgern einer Stadt und der Stadt selbst – berücksichtigt.
 
In Gescher haben wir seit einigen Jahren schon keine grundlegenden Straßensanierungen mehr vorgenommen, da bekannt war, dass die KAG-Satzung überarbeitet werden sollte. Außerdem haben wir im Rat beschlossen, dass eine solche Straßensanierung einen Vorlauf von zwei Jahren haben soll, d.h. zwei Jahre vor Baubeginn her werden die Anlieger informiert und die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung beginnt.